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   OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20   

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https://dejure.org/2020,38817
OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20 (https://dejure.org/2020,38817)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2020 - 3 B 323/20 (https://dejure.org/2020,38817)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2020 - 3 B 323/20 (https://dejure.org/2020,38817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 147 Abs. 1 S. 1, VwGO § 60
    Blinder Prozessbevollmächtigter; Beschwerdefrist; einlegen beim falschen Gericht; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Blinder Prozessbevollmächtigter - Beschwerdefrist - Einlegen beim falschen Gericht - Antrag auf Wiedereinsetzung - Ordentlicher Geschäftsgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20
    Dabei darf die Bedeutung der Rechtsschutzgarantie nicht außer Acht gelassen werden (BVerfG, Beschl. v. 2. September 2002 - 1 BvR 476/01 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20
    Hierfür muss er sicherstellen, dass der Zeitpunkt des Fristablaufs in einem Fristenkalender notiert und dies in der Handakte vermerkt wird (BVerwG, Beschl. 21. Februar 2008 - 2 B 6/08 -, juris Rn. 7 ff.; Beschl. v. 3. Dezember 2002 - 1 B 429.02 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 24).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

    Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dem Rechtsmittelführer folglich zu gewähren, wenn sein Schriftsatz beim vorbefassten Gericht so zeitig eingegangen ist, dass die rechtzeitige Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang noch ohne weiteres erwartet werden konnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. März 2005 - 1 BvR 950/04 -, juris Rn. 10; zum Fall, wenn der fristgebundene Schriftsatz an das Oberverwaltungsgericht gesandt wurde, obwohl er hätte beim Verwaltungsgericht eingehen müssen).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 6.08

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20
    Hierfür muss er sicherstellen, dass der Zeitpunkt des Fristablaufs in einem Fristenkalender notiert und dies in der Handakte vermerkt wird (BVerwG, Beschl. 21. Februar 2008 - 2 B 6/08 -, juris Rn. 7 ff.; Beschl. v. 3. Dezember 2002 - 1 B 429.02 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 14473.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20
    11 Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt vor der Unterzeichnung selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit - auch bezüglich der Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts - sorgfältig zu überprüfen hat (BVerwG, Beschl. v. 16. November 1982 - 9 B 14473.82 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Oktober 2014 - 8 ZB 14.1142 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.05.2017 - 3 B 60/17

    Beschwerdebegründungsfrist, isolierte Beschwerdebegründung, Wiedereinsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20
    Eine zusätzliche Information des Prozessbevollmächtigten oder eine bevorzugte Übersendung des Schriftsatzes kann dabei nicht erwartet werden (SächsOVG, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 3 B 60/17 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2020 - 2 LA 686/19 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142

    Antrag auf Zulassung der Berufung: versäumte Rechtsmittelfrist; falsch

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20
    11 Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und wegen der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt vor der Unterzeichnung selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit - auch bezüglich der Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts - sorgfältig zu überprüfen hat (BVerwG, Beschl. v. 16. November 1982 - 9 B 14473.82 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Oktober 2014 - 8 ZB 14.1142 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19

    BeBPO; Divergenzrüge; Fristversäumnis; offenkundiger Formmangel; ordnungsgemäßer

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20
    Eine zusätzliche Information des Prozessbevollmächtigten oder eine bevorzugte Übersendung des Schriftsatzes kann dabei nicht erwartet werden (SächsOVG, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 3 B 60/17 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2020 - 2 LA 686/19 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 ZB 21.1726

    Anordnungen zur Hundehaltung - Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Dieser trägt deshalb für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung einschließlich seiner (korrekten) Adressierung an das Gericht, bei dem die Begründung einzureichen ist (s. § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO) die alleinige Verantwortung, die er selbst dann nicht auf sein Büropersonal verlagern kann, wenn dieses zuverlässig und gut geschult ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.9.2002 - 7 ZB 02.412 - juris Rn. 9; B.v. 28.5.2013 - 10 ZB 13.559 - juris Rn. 7; B.v. 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 26.11.2020 - 3 B 323/20 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - 18 A 3481/20

    Wiedereinsetzung Rechtsmittel Verschulden Eigenverantwortlichkeit des

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1982- 9 B 14473.82 -, juris, Rn. 2, und der Obergerichte, vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 26. November 2020 - 3 B 323/20 -, juris, Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 CS 20.2004 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. März 2020 - 19 A 121/20 -, juris, Rn. 3, und vom 17. Dezember 2019 - 4 B 812/18 -, juris, Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - OVG 10 N 54.14 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 8. April 2010 - 18 B 139/10 -, juris, Rn. 5, ist geklärt, dass es sich bei der Anfertigung von Rechtsmittelschriften um eine eigenverantwortliche Tätigkeit des Rechtsanwalts handelt, die dem Büropersonal, mag dieses auch zuverlässig und gut geschult sein, nicht überlassen werden darf, so dass der Rechtsanwalt eine von seinem Büro gefertigte Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, auch bezüglich des Rechtsmittelgerichts, überprüfen muss.
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